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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

decoplan GmbH · Mainz · Stand: Mai 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der decoplan GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „decoplan") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Sie regeln die Grundlagen unserer Zusammenarbeit bei Bau-, Dämm-, Fassaden-, Maler-, Putz- und Innenausbauarbeiten.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern über die Erbringung von Bau-, Modernisierungs-, Sanierungs- und damit zusammenhängenden Leistungen durch decoplan.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als decoplan ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt ergänzend die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der VOB/B den Bestimmungen des BGB vor; im Verbrauchergeschäft gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften des BGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge und sonstige Aufzeichnungen bleiben unser geistiges Eigentum.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

(3) Anfragen über den Online-Konfigurator oder das Kontaktformular auf decoplan.de stellen kein verbindliches Angebot des Auftraggebers dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch decoplan.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot und der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

(2) Konstruktive, technische oder gestalterische Änderungen, die zur Verbesserung der Leistung erforderlich oder branchenüblich sind, bleiben vorbehalten, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

(3) Mehraufwände infolge nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers, infolge fehlerhafter oder unvollständiger Vorgaben oder infolge unvorhersehbarer Bauumstände werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die im Angebot ausgewiesenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Aufträgen mit einem Volumen über 5.000 € netto ist decoplan berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.

(4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von decoplan anerkannt sind.

§ 5 Ausführungsfristen, Termine, Verzug

(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Witterungseinflüssen, Lieferengpässen, behördlichen Anordnungen oder anderen von decoplan nicht zu vertretenden Umständen verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

(3) decoplan gerät erst nach schriftlicher Mahnung des Auftraggebers in Verzug, sofern nicht ein kalendermäßig bestimmter Termin vereinbart ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung:

(2) Verzögert sich die Ausführung, weil der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, ist decoplan berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellte Leistung unverzüglich nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen. Auf Wunsch erfolgt die Abnahme förmlich unter Aufnahme eines schriftlichen Abnahmeprotokolls.

(2) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung unter Angabe wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Teilabnahmen abgrenzbarer Leistungsteile sind zulässig.

§ 8 Gewährleistung und Mängelhaftung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauwerke und für Arbeiten an einem Grundstück 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Im Bereich der VOB/B-Verträge gelten die Fristen nach § 13 VOB/B.

(2) Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich zu rügen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet decoplan nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadenersatz) geltend machen.

(4) Keine Mängelhaftung besteht für Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, normale Abnutzung, fehlerhafte Vorarbeiten Dritter, ungeeignete vom Auftraggeber gestellte Materialien, Witterungseinflüsse oder mangelnde Pflege zurückzuführen sind.

§ 9 Haftung

(1) decoplan haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet decoplan nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von decoplan gelieferten Materialien und Werkstoffe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum von decoplan, soweit nicht durch Verbindung mit dem Grundstück gemäß §§ 946, 947 BGB ein Eigentumsübergang eintritt.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung verarbeitet. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Mainz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

decoplan GmbH
Nikolaus-Kopernikus-Str. 4a · 55129 Mainz
Tel.: +49 6131 / 21 22 000 · E-Mail: info@decoplan.de
Geschäftsführer: Mujdin Ziberi · HRB 44369 · USt-IdNr.: DE286161564